Man unterscheidet zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweisen. Welcher Ausweis zu erstellen ist ist klar geregelt.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ob Hausbesitzer einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt Ihnen überlassen.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.
Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.
Hierbei wird der Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden herangezogen und gemittelt.
Die Erstellung ist daher wesentlich einfacher und günstiger
Vorteil: Die Erstellung ist preiswerter
Nachteil: Der ermittelte Wert hängt stark vom Verhalten der Bewohner ab. Da dieses nicht neutral ermittelt und auf dem Ausweis angegeben wird ist die Vergleichbarkeit zu anderen Energieausweisen nur eingeschränkt möglich.
Hierbei erstelle ich einen digitalen Zwilling des Gebäudes. Die Qualität aller Gebäudeteile sowie des Wärmeerzeugers wird ins Simulationsprogramm eingegeben
An Hand der Umweltdaten der Gebäudeanschrift sowie der eingegebenen Daten ermittele ich den Gebäudeenergiebedarf nach Norm.
Vorteil: Der ermittelte Verbrauch ist normiert und daher vergleichbar.
Nachteil: Auf Grund des hohen Aufwands ist der Energiebedarfsausweis teurer als der Energieverbrauchsausweis.
Die Preise für die Erstellung von Energieausweisen finden Sie hier.