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Baujahr, Wohneinheiten, Verbrauchsdaten und vorhandene Pläne werden gesichtet.
Bedarfs- & Verbrauchsausweis
Ob Verkauf, Vermietung oder energetische Einordnung: Sie erhalten den für Ihr Gebäude passenden Energieausweis und eine verständliche Erklärung der Kennwerte.
Ein Energieausweis ordnet die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes ein. Welcher Ausweistyp zulässig und sinnvoll ist, richtet sich unter anderem nach Baujahr, Gebäudegröße und energetischem Zustand.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer rechnerischen Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Der Verbrauchsausweis verwendet die erfassten, witterungsbereinigten Verbrauchsdaten mehrerer Abrechnungsperioden.
Bei bestehenden Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich. Ausnahmen werden anhand der aktuellen Vorgaben geprüft.
Ablauf
Der genaue Umfang richtet sich nach Ihrem Gebäude und der vereinbarten Leistung.
Baujahr, Wohneinheiten, Verbrauchsdaten und vorhandene Pläne werden gesichtet.
Die gesetzlichen Voraussetzungen und die passende Ausweisart werden bestimmt.
Sie erhalten den registrierten Energieausweis und eine verständliche Einordnung.
Fragen & Antworten
Das hängt insbesondere von Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und energetischem Zustand ab. Wir prüfen den Einzelfall vor der Beauftragung.
Bei Verkauf oder Vermietung ist grundsätzlich ein gültiger Energieausweis erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Der Bedarf wird rechnerisch aus dem Gebäude ermittelt; der Verbrauch basiert auf gemessenen Verbrauchsdaten und wird stärker vom Nutzerverhalten beeinflusst.
Unverbindlich anfragen
Schildern Sie kurz Ihr Gebäude und Ihr Ziel. Im Erstgespräch klären wir gemeinsam den sinnvollen nächsten Schritt.